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Widerrufsrecht von Verbrauchern
15.09.2016Widerrufsrecht von Verbrauchern
Das Widerrufsrecht steht den Verbrauchern (natürliche Personen) bei Maklerverträgen zu, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurden. Hiermit sind folglich Maklerverträge gemeint, die beispielsweise übers Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Es handelt sich hierbei um sogenannte Fernabsatzverträge gemäß § 312c BGB. Das Widerrufsrecht wurde im Rahmen der Verbraucherschutzrichtlinien am 13.6.2014 eingeführt und gilt somit auch für Maklerverträge. Denn das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für alle Branchen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen.
Dies hat zur Folge, dass der Makler den Verbraucher vor Abschluss eines Maklervertrages über das Widerrufsrecht belehren und informieren muss. Der Kunde bzw. Verbraucher hat nämlich die Möglichkeit, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt immer ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Wenn Verbraucher Ihr Widerrufsrecht ausüben möchten, dann muss dies mittels einer eindeutigen Erklärung - beispielsweise per Brief oder Telefax - erfolgen. Diesbezüglich übergeben wir unseren Kunden eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform als Anlage.
Wenn der Makler bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden soll, dann müssen Sie ihm diesbezüglich Ihre ausdrückliche Zustimmung geben und ihm bestätigen, dass Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrechtrecht belehrt wurden sowie Kenntnis darüber erlangt haben, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöscht. Der Makler kommt durch die Einholung der Zustimmung aber lediglich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach, was bedeutet, dass die Provision weiterhin erst fällig wird, wenn der Hauptvertrag bzw. Kaufvertrag geschlossen wird.
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