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...verkaufen leicht gemacht!
  • News & Infos (Kurznachrichten)


    22.07.2020, 11:00

    Tippgeber Immobilien
     
    Sie kennen jemanden der eine Immobilie verkaufen möchten und scheuen sich nicht eine Maklerempfehlung auszusprechen? Dann kontaktieren Sie uns, damit wir in einem persönlichen Gespräch über Ihre Empfehlung sprechen können.
     
    Dieser Aufwand wird bei uns auch mit einer Tippgeberprovision belohnt. Vielleicht kennen Sie uns ja bereits und haben selbst sogar gute Erfahrungen mit uns gemacht. Dann würden wir uns umso mehr freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Empfehlung auch wieder an uns wenden würden. Sollten Sie uns noch nicht kennen, stehen wir für ein Kennlerngespräch gerne zur Verfügung. Ihre ersten Fragen beantworten wir auch gerne per E-Mail oder am Telefon.
     
    Die Höhe der Tippgeberprovision wird bei uns individuell vereinbart und festgehalten, so dass es keine Unklarheiten für beide Seiten gibt. Wichtige Voraussetzung ist aber, dass uns der Kunde und das Objekt noch nicht bekannt sind. Sollten Sie uns laufend Empfehlungen zukommen lassen wollen, dann können wir auch gerne eine Staffelprovision vereinbaren, so dass Sie noch mehr Freude an weiteren Empfehlungen haben werden.
     
    Eine Tippgeberprovision erhalten Sie aber nicht nur für die Empfehlung von Immobilienverkäufer, sondern auch für den Baulandverkauf. Kennen Sie jemanden der sein Grundstück bzw. Bauland verkaufen möchten, dann sprechen Sie uns an und stellen eine Verbindung her. Was die Empfehlung im Bereich der Immobilien angeht, gibt es bei uns eigentlich keine Einschränkungen. Gerne nehmen wir neben den typischen Empfehlungen für ein Haus- oder Wohnungsverkauf, beispielsweise auch Tippgeberkontakte von sonstigen Immobilien (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte) entgegen.
     
    Ihre Tippgeberprovision wird immer nach erfolgter Beurkundung ausgezahlt, sobald die Maklercourtage auf unserem Konto eingegangen ist. Weiter Informationen zu diesem Thema finden sie auch in unserer Rubrik: Tippgeber Immobilien.
     
    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vielleicht auf eine langfristige und angenehme Zusammenarbeit im Bereich der Tippgeberempfehlungen.
      05.06.2020, 10:00

    Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
     
    Am 23.6.2020 wurde ein neues Gesetz mit Regelungen zur Maklercourtage bei Immobilienkäufen verkündet. Dieses tritt nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr am 23.12.2020 in Kraft. Es handelt sich hierbei um das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Aus dem Gesetz geht hervor, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens auch die Hälfte der Maklercourtage zahlen muss. Das Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden. Oberstes Ziel des Gesetzes ist es, dass private Immobilienkäufer durch die Zahlung der Kaufnebenkosten entlastet werden.
     
    Zukünftig ist es dann nicht mehr möglich, dass allein der Käufer die komplette Maklercourtage zahlt, wenn der Verkäufer den Immobilienmakler beauftragt hat. In diesem Fall ist dann maximal eine 50:50-Regelung über die Zahlung der Maklercourtage möglich. Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn der Immobilienkäufer den Makler alleine mit einem Suchauftrag beauftragt hat. Auch hier darf der Immobilienverkäufer dann maximal 50% der Maklercourtage zahlen. Wenn ein Makler beispielsweise für eine Partei unentgeltlich arbeitet, dann darf er von der anderen Partei auch keine Vergütung verlangen. Ist hingegen der Makler für Käufer und Verkäufer (2 Maklerverträge) tätig, dann darf er zukünftig von beiden Parteien nur zur gleichen Teilen eine Maklercourtage verlangen.
     
    Immer dann, wenn nur eine Partei (Käufer oder Verkäufer) den Makler beauftragt hat, gilt grundsätzlich, dass diese auch den Immobilienmakler zu zahlen hat und nur maximal 50% der Maklercourtage an die andere Partei weitergegeben werden dürfen. Außerdem muss der Makler auch erst die Zahlung der Maklercourtage vom Auftraggeber nachweisen, bevor er dann den Provisionsanteil von der anderen Partei verlangen darf. Festzuhalten bleibt aber auch, dass die neuen Regelungen nur gelten, wenn der Auftraggeber als private Person bzw. als Verbraucher handelt. Handelt der Auftraggeber jedoch gewerblich, dann sind auch weiterhin andere Courtageregelungen möglich. Weiter muss der Maklervertrag zukünftig auch immer in Textform abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen reichen zukünftig nicht mehr aus.
      27.05.2020, 10:00

    Die KfW ändert die Konditionen zum 27.5.2020 in einigen Programmen.
     
    Die Konditionen werden in einigen wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen gesenkt und auch erhöht. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm wird der Sollzinssatz bei der 10-jährigen Zinsbindung beispielsweise gesenkt und bei der 5-jährigen Sollzinsbindung erhöht.
     
    Die neuen Konditionen beim KfW-Wohneigentumsprogramm sehen daher wie folgt aus:
     
    Sollzinsbindung in Jahren: 5
    Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1
    Empfang: 100%
    Sollzinssatz p.a.: 0,92%
    Anfänglicher Tilgungssatz p.a.: 3,73
    Effektiver Jahreszins p.a.: 0,92%
     
    Sollzinsbindung in Jahren: 10
    Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1
    Empfang: 100%
    Sollzinssatz p.a.: 0,98%
    Anfänglicher Tilgungssatz p.a.: 3,70
    Effektiver Jahreszins p.a.: 0,98%
     
    Bei beiden Varianten beträgt die Gesamtlaufzeit 25 Jahre und Bereitstellungszinsen fallen ab dem 13. Monat nach Zusage i.H.v. 0,15% an.
     
    Eine Konditionssenkung wird u.a. auch im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" vollzogen.

      29.04.2020, 12:00

    Die KfW senkt am 30.04.2020 die Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124).
     
    Der Sollzinssatz für ein Wohneigentumsdarlehen mit einer 10-jährigen Sollzinsbindung und einem tilgungsfreien Anlaufjahr liegt dann bei 1,05% p.a. (Effektivzins 1,06% p.a.). Die Gesamtlaufzeit liegt bei 25 Jahren und Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat i.H.v. 0,15% an. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 EUR und einem anfänglichen Tilgungssatz von 3,67% liegt die monatliche Rate bei 393,33 EUR.
     
    Die Konditionssenkung gegenüber der Kondition vom 17.4.2020 beträgt 0,05% im Sollzinssatz, sowohl bei der 5-jährigen wie auch bei der 10-jährigen Sollzinsbindung.
     
    Das KfW-Wohneigentumsprogramm können alle in Anspruch nehmen, die ein Haus zur Selbstnutzung kaufen oder bauen wollen. Das Programm ist mit weiteren KfW-Förderprodukten kombinierbar.
     
    Unsere unabhängigen Finanzierungsspezialisten beraten Sie gerne, wenn Sie eine Bau- oder Immobilienfinanzierung benötigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
      22.03.2020, 12:01

    Corona-Krise: Wir sind weiterhin für Sie da!

    Auch wir verfolgen natürlich die Entwicklung der Corona-Krise mit Sorge und nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Dennoch sind wir weiterhin für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Dabei ergreifen wir aber alle erforderlichen Maßnahmen, um Sie und uns zu schützen. Unsere täglichen Abläufe haben wir bereits der aktuellen Situation angepasst, so dass wir teilweise im Büro und im Home-Office arbeiten. Das bedeutet für Sie, dass wir jederzeit erreichbar sind und wir uns auf Ihre Kontaktaufnehme freuen.

    Rufen Sie Sie uns einfach an oder senden und eine E-Mail. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, so dass Sie mit einer kurzfristigen Rückmeldung rechnen können. Da die Digitalisierung bei uns im Haus weit fortgeschritten ist und wir über innovative Abläufe verfügen, sollte es keine Probleme bei der Bearbeitung Ihres Anliegens geben. Sollte es dennoch einmal etwas länger dauern, bitte wir diesbezüglich jetzt schon um Ihr Verständnis.
     
    Wir sind für Sie da und erreichbar:
    Die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert. Nutzen Sie auch gerne unser Hotline: 0800 2626400. Auch Ihre Anfragen per E-Mail oder über unser Kontaktformular werden umgehend bearbeitet!
     
    Die Bearbeitungszeit hängt in der Regel von Ihrem Anliegen ab. Wenn es beispielsweise um eine Immobilienfinanzierung geht, dann kann die Bearbeitung mitunter etwas länger dauern, da sich unsere regionalen wie auch bundesweiten Bankpartner der aktuellen Situation ebenfalls angepasst haben und sich dadurch die Bearbeitung mitunter etwas verzögern kann.
     
    Auch Beratungen, Besichtigungen oder Beurkundungen führen wir unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt – entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörde - weiterhin durch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch.
     
    Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
    Ihr Team von immo-zentrum.de
     
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