Seite weiterempfehlen | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Sitemap
...verkaufen leicht gemacht!
  • News & Infos (Kurznachrichten)


    19.09.2018, 14:00

    Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Das selbstgenutzte Wohneigentum hat für viele Menschen eine große Bedeutung. Gerade bei Familien mit Kindern stehen die eigenen vier Wände auf der Wunschliste ganz oben. Zudem spielen sie auch bei der Vermögensbildung und der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Das Baukindergeld senkt die monatliche Finanzierungsbelastung, so dass sich insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht so üppig ist, den Traum vom Eigenheim erfüllen können.
     
    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von EUR 1.200,00 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum beläuft sich über maximal 10 Jahre. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Objekt ununterbrochen selbst nutzen, können Sie also für jedes Kind EUR 12.000,00 erhalten. Nachdem Sie eingezogen sind, können Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen.
     
    Den Zuschuss beantragen kann jede natürliche Person,
    > die (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
    > die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
    > in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
    > deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen
     
    Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, bekommen Sie eine Bestätigung über den Antragseingang. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen und die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochladen. Danach erfolgt eine abschließende Prüfung. Anzumerken ist, dass der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden muss. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags eingereicht werden. Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen.
     
    Folgende Nachweis müssen Sie bei der Beantragung einreichen: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen und Grundbuchauszug. Die erforderliche Identifizierung können Sie per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren durchführen. Nach positiver Prüfung werden die Zuschussraten jährlich auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt. Alle Nachweise über die Einhaltung der Förderbedingungen sind 10 Jahre nach Zahlung der ersten Zuschussrate im Original aufzubewahren. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Wohneigentum nichtmehr selbst nutzen, müssen Sie dies unverzüglich der KfW schriftlich mitteilen.
     
    Wer beispielsweise als Familie ein Haus baut und eine Baufinanzierung benötigt, der sollte mit Hilfe des Baukindergelds seine monatliche Finanzierungsbelastung senken. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gerne.
      16.08.2018, 16:00

    Wer mit den Gedanken spielt seine Immobilie zu verkaufen, der sollte diese zunächst von einem Experten bewerten lassen. Denn eine fachgerechte Marktwertermittlung ist die beste Vorrausetzung für einen schnellen und erfolgreichen Verkauf. Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Substanzwerte des Objektes, sondern auch die regionalen Begebenheiten berücksichtigt werden. Nur so ermittelt man einen marktgerechten Immobilienwert, was wiederum zur Folge hat, dass Sie beim Verkauf auch einen guten Preis erzielen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte daher unbedingt eine Immobilienbewertung von einem Profi durchführen lassen.
     
    Neben den regionalen Besonderheiten spielen bei der Marktwertermittlung u.a. aber auch noch das Baujahr, die Hausgröße, die Bauweise, der allgemeine Zustand sowie die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Weiter müssen auch noch alle in den vergangenen Jahren durchgeführten Renovierungs- und/oder Modernisierungsarbeiten berücksichtigt werden.
     
    Gerne sind wir Ihnen bei der Marktwertermittlung und beim Verkauf Ihres Objektes behilflich. Wir kommen für ein persönliches Gespräch zu Ihnen und bewerten Ihre Immobilie vor Ort. Trotz der zunehmenden Digitalisierung und der Berechnungsmöglichkeiten übers Internet, sind wir der Meinung, dass zu einer seriösen Immobilienwertermittlung auch die Besichtigung des Objektes vor Ort gehört. Denn nur so können alle werthaltigen Einflussfaktoren berücksichtigt und ein realistischer Marktwert ermittelt werden.
     
    Unsere Marktwertermittlung ist garantiert unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne einen Termin, für ein persönliches Gespräch bei Ihnen Zuhause.

      12.07.2018, 15:00

    Wer sein Haus oder seine Wohnungen verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis. Denn der Energieausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Verkaufsangebot, müssen diverse Pflichtangaben zur Energieeffizienz des Hauses genannt werden.
     
    Sowohl beim Verkauf, wie auch bei der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht. Kaufinteressenten soll durch den Ausweis die Möglichkeit gegeben werden, sich einen Überblick über die Energiebilanz einer Immobilie zu verschaffen. Zwei Arten von Energieausweisen gibt es. Einmal den Verbrauchsauweis und dann noch den Bedarfsausweis. Welcher Ausweis erstellt werden muss, hängt vom Baujahr des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Neubauten beispielsweise muss immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
     
    Wenn Sie uns mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, dann übernehmen wir für Sie die Erstellung des erforderlichen Energieausweises auf unsere Kosten. Alle weiteren Dienstleitungen, die wir bei der Vermarktung Ihrer Immobilie übernehmen, erläutern wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
      14.06.2018, 10:00

    Für die Reservierung einer Immobilie oder eines Grundstückes verlangen wir generell keine Gebühr. Bei ernsthaften Interesse an einem Objekt, bieten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit einer kostenfreien Reservierung. Wir geben Ihnen gerne genügend Bedenkzeit, so dass Sie sich in Ruhe für oder gegen die Immobilie entscheiden können.
     
    Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen den Reservierungszeitraum fest, damit Sie auch die Zeit bekommen, die Sie benötigen. So können Sie in Ruhe darüber nachdenken, ob die Immobilie oder Wohnung tatsächlich Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
     
    Weiter haben Sie dann auch genügend Zeit für Finanzierungsgespräche. Da in den meisten Fällen nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, um den Kaufpreis aus Eigenmitteln zu bedienen, wird eine Finanzierung benötigt. Diese ganzen Maßnahmen sollten vor Kaufvertragsabschluss geregelt sein, damit sie dann beruhigt zum Notar gehen können. Gerne sind Ihnen unsere unabhängigen Experten bei der Suche nach einer günstigen Bau- oder Immobilienfinanzierung behilflich.
      26.05.2018, 17:00

    Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie, um zeitgemäße Antworten und Lösungen auf die fortschreitende Digitalisierung zu geben. Im Vordergrund steht der Schutz der Privatsphäre durch die immer zunehmende Digitalisierung. Die DSGVO ist nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft getreten und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der EU.
     
    Ziel der Verordnung ist, die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen in Einklang zu bringen. Durch eine höhere Datentransparenz sollen die Bürger mehr Mitbestimmungsrechte bezüglich der Speicherung, Änderung oder Löschung ihrer Daten bekommen.
     
    Wichtige Erneuerungen in der DSGVO sind beispielsweise die Pseudonymisierung von Daten, die Beschreibung des rechtlichen Rahmens zur Datenverarbeitung oder die Nutzung von Daten für Forschungszwecke.
     
     
    iz Immobilien iz Neubauvorhaben iz Bauträgerobjekte iz Baugrundstücke iz Baugebiete iz Ferienhäuser iz Marktpreisermittlungen
    © immo-zentrum.de
    Kontakt
    0800 2626400
    Rückruf-Service
    Makler beauftragen
    Kostenlose Marktpreisermittlung
    Karriere