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  • News & Infos (Kurznachrichten)


    14.11.2018, 16:20

    Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf - wann fällt die Steuer an?

    Wird eine sich im Privatvermögen befindende Immobilie verkauft, dann handelt es sich hierbei um ein privates Veräußerungsgeschäft. Ob der Verkauf einer Immobilie steuerliche Folgen hat, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen muss geklärt werden, ob ein Veräußerungsgewinn (Preissteigerung der Immobilie zwischen An- und Verkauf) erzielt wurde und wie viel Zeit seit dem Ankauf und der Veräußerung der Immobilie vergangen ist.
     
    Bei einer Immobilie liegt ein privates Veräußerungsgeschäft mit steuerlichen Folgen vor, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. Sollte also eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren mit einem Veräußerungsgewinn verkauft werden, dann unterliegt die Wertsteigerung der Einkommensteuer (sogenannte Spekulationssteuer). Wird erst nach 10 Jahren verkauft, dann fällt keine Spekulationssteuer an.
     
    Es fällt auch keine Spekulationssteuer an, wenn die Immobilie ausschließlich und durchweg nur selbst genutzt wurde. Wurde die Immobilie nach Ankauf vermietet, aber im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt, dann fällt auch keine Spekulationssteuer an.
     
    Wird hingegen, eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren (Spekulationsfrist) mit Gewinn verkauft, dann unterliegt die Wertsteigerung der Spekulationssteuer. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Der persönliche Steuersatz wird nach der Höhe des Einkommens ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass mit steigendem Einkommen auch der persönliche Steuersatz steigt. Wer mehr verdient, der soll auch mehr Steuern zahlen.
     
    Den zu versteuernden Gewinn ermittelt man, indem man vom Verkaufspreis der Immobilie die Anschaffungskosten abzieht. Auch abgezogen werden können auch die Kosten im Rahmen des Verkaufs. Hierunter fallen beispielsweise die Maklerkosten, Fahrtkosten oder sonstige Kosten. Hingegen erhöhen bereits geltend gemachte Abschreibungen den zu versteuernden Gewinn.
      16.10.2018, 13:00

    Die KfW erhöht heute Ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen im KfW-Programm “Energieeffizient Bauen“ bleiben ohne Erhöhung bestehen. Bereits am 27.9.2018 fand einer Erhöhung der Konditionen im KfW-Wohneigentumsprogramm statt. Damals wurde die 5 jährige Kondition von 0,95% auf 1,00% und die 10 jährige Kondition von 1,55% auf 1,60% bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr erhöht.
     
    Heute wird sowohl die 5 jährige wie auch die 10 jährige Kondition um 0,10% erhöht. Der Sollzinssatz steigt somit bei einer 100%tigen Auszahlung (Empfang) und einem tilgungsfreien Anlaufjahr bei der Sollzinsbindung über 5 Jahre auf 1,10% und bei der Sollzinsbindung über 10 Jahre auf 1,70%. Die monatliche Rate beträgt bei der Sollzinsbindung über 5 Jahre und einer Darlehensaufnahme von 50 TEUR somit EUR 197,50 (Empfang 100%, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, Effektiver Jahreszins 1,11%). Bei der Sollzinsbindung über 10 Jahren beträgt die monatliche Rate, bei einem Darlehen von 50 TEUR EUR 211,67 ((Empfang 100%, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, Effektiver Jahreszins 1,71%).
     
    Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Zinsentwicklung aussehen wird. Unsere Experten gehen davon aus, dass die Finanzierungskonditionen weiterhin niedrig bleiben und kurzfristig nicht mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.
     
      19.09.2018, 14:00

    Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Das selbstgenutzte Wohneigentum hat für viele Menschen eine große Bedeutung. Gerade bei Familien mit Kindern stehen die eigenen vier Wände auf der Wunschliste ganz oben. Zudem spielen sie auch bei der Vermögensbildung und der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Das Baukindergeld senkt die monatliche Finanzierungsbelastung, so dass sich insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht so üppig ist, den Traum vom Eigenheim erfüllen können.
     
    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von EUR 1.200,00 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum beläuft sich über maximal 10 Jahre. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Objekt ununterbrochen selbst nutzen, können Sie also für jedes Kind EUR 12.000,00 erhalten. Nachdem Sie eingezogen sind, können Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen.
     
    Den Zuschuss beantragen kann jede natürliche Person,
    > die (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
    > die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
    > in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
    > deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen
     
    Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, bekommen Sie eine Bestätigung über den Antragseingang. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen und die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochladen. Danach erfolgt eine abschließende Prüfung. Anzumerken ist, dass der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden muss. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags eingereicht werden. Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen.
     
    Folgende Nachweis müssen Sie bei der Beantragung einreichen: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen und Grundbuchauszug. Die erforderliche Identifizierung können Sie per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren durchführen. Nach positiver Prüfung werden die Zuschussraten jährlich auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt. Alle Nachweise über die Einhaltung der Förderbedingungen sind 10 Jahre nach Zahlung der ersten Zuschussrate im Original aufzubewahren. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Wohneigentum nichtmehr selbst nutzen, müssen Sie dies unverzüglich der KfW schriftlich mitteilen.
     
    Wer beispielsweise als Familie ein Haus baut und eine Baufinanzierung benötigt, der sollte mit Hilfe des Baukindergelds seine monatliche Finanzierungsbelastung senken. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gerne.
      16.08.2018, 16:00

    Wer mit den Gedanken spielt seine Immobilie zu verkaufen, der sollte diese zunächst von einem Experten bewerten lassen. Denn eine fachgerechte Marktwertermittlung ist die beste Vorrausetzung für einen schnellen und erfolgreichen Verkauf. Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Substanzwerte des Objektes, sondern auch die regionalen Begebenheiten berücksichtigt werden. Nur so ermittelt man einen marktgerechten Immobilienwert, was wiederum zur Folge hat, dass Sie beim Verkauf auch einen guten Preis erzielen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte daher unbedingt eine Immobilienbewertung von einem Profi durchführen lassen.
     
    Neben den regionalen Besonderheiten spielen bei der Marktwertermittlung u.a. aber auch noch das Baujahr, die Hausgröße, die Bauweise, der allgemeine Zustand sowie die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Weiter müssen auch noch alle in den vergangenen Jahren durchgeführten Renovierungs- und/oder Modernisierungsarbeiten berücksichtigt werden.
     
    Gerne sind wir Ihnen bei der Marktwertermittlung und beim Verkauf Ihres Objektes behilflich. Wir kommen für ein persönliches Gespräch zu Ihnen und bewerten Ihre Immobilie vor Ort. Trotz der zunehmenden Digitalisierung und der Berechnungsmöglichkeiten übers Internet, sind wir der Meinung, dass zu einer seriösen Immobilienwertermittlung auch die Besichtigung des Objektes vor Ort gehört. Denn nur so können alle werthaltigen Einflussfaktoren berücksichtigt und ein realistischer Marktwert ermittelt werden.
     
    Unsere Marktwertermittlung ist garantiert unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne einen Termin, für ein persönliches Gespräch bei Ihnen Zuhause.

      12.07.2018, 15:00

    Wer sein Haus oder seine Wohnungen verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis. Denn der Energieausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Verkaufsangebot, müssen diverse Pflichtangaben zur Energieeffizienz des Hauses genannt werden.
     
    Sowohl beim Verkauf, wie auch bei der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht. Kaufinteressenten soll durch den Ausweis die Möglichkeit gegeben werden, sich einen Überblick über die Energiebilanz einer Immobilie zu verschaffen. Zwei Arten von Energieausweisen gibt es. Einmal den Verbrauchsauweis und dann noch den Bedarfsausweis. Welcher Ausweis erstellt werden muss, hängt vom Baujahr des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Neubauten beispielsweise muss immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
     
    Wenn Sie uns mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, dann übernehmen wir für Sie die Erstellung des erforderlichen Energieausweises auf unsere Kosten. Alle weiteren Dienstleitungen, die wir bei der Vermarktung Ihrer Immobilie übernehmen, erläutern wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
     
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