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Energieausweis
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Die Erstellung des Energieausweises übernehmen wir!
Was regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV)?Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und gibt Eigentümern bei Gebäudesanierungen vor, in welcher energetischen Qualität bestimmte Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Vorgänger der EnEV waren die Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Ziel der Energieeinsparverordnung ist die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Die rechtliche Grundlage hiefür bildet die Energieeinsparverordnung 2014.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert die energetischen Eigenschaften von Gebäuden und soll diese transparenter machen. Folglich liefert er Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht dadurch ein Energie-Vergleich mit anderen Gebäuden. Folglich können Käufer oder Mieter die zukünftig anfallenden Energiekosten grob abschätzen und Immobilien hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs mit einander vergleichen. Meistens wird dann die Immobilie oder Wohnu ng mit dem geringsten Energieverbrauch angemietet oder gekauft. Daher ist der Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf eines Gebäudes. Folglich sind Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit niedrigen Energiewerten eindeutig im Vorteil.
Der Energieausweis zeigt aber auch auf, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiewerte durchgeführt werden könnten. Die im Energieausweis vorgeschlagen Maßnahmen sind jedoch nicht bindend oder verpflichtet. Sie dienen lediglich dazu, dem Eigentümer der Immobilie diverse Maßnahme zur Verbesserung der Energiewerte vorzuschlagen. Daher liefert der Energieausweis auch wichtige Informationen, die bei der Entscheidung über zukünftige Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten mit einfließen können. D.h., der Energieausweis zeigt auf, durch welche Modernisierungsmaßnahmen der Energiebedarf des Hauses deutlich verbessert wird.
Welche Energieausweise gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen. Unterschieden werden der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises wird die Bausubstanz und die Anlagentechnik (Heizung und Warmwasser) des Gebäudes zugrunde gelegt. Aufgrund des Gebäudezustandes wird dann die Energiemenge berechnet, die bei durchschnittlicher Nutzung des Gebäudes zukünftig benötigt wird.
Beim Energieverbrauchsausweis hingegen wird der Energiewert anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs aus den letzten 3 Jahren festgelegt. Grundlage hierfür liefern beispielsweise die Heizkostenabrechnungen. Berücksichtigt hierbei werden dann natürlich auch eventuelle Witterungseinflüsse und das individuelle Heizverhalten des Eigentümers bzw. Bewohners.
Welcher Energieausweis ist zulässig?
Für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist folgendes zu unterscheiden:
- Wenn der Bauantrag am dem 1.11.1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1.11.1997 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, dann gilt für das Gebäude Wahlfreiheit.
- Sofern die Voraussetzungen für das wahlrecht nicht erfüllt sind, darf für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
- Bei Neubauvorhaben und bestimmten Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist nur ein Bedarfsausweis gültig.
Bei der Errichtung von Neubauvorhaben und in bestimmten Fällen von Gebäudesanierungen werden Energieausweise benötigt. Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien sind Energieausweise ebenfalls Pflicht. Weiter sind beim Verkauf oder der Vermietung in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis anzugeben. Hierzu gehören insbesondere die energetischen Kennwerte. Außerdem muss der Energieausweis potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorzulegen. Zu guter letzt muss der Energieausweise den Käufern oder Mietern der Immobilie unmittelbar nach Vertragsabschluss im Original oder Kopie übergeben werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt muss mit hohen Bußgeldstrafen rechnen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Wer sein Gebäude nach Ablauf von 10 Jahren verkaufen oder vermieten will, benötigt dann einen neuen Energieausweis. Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich.
Welche Energieeffizienzklassen gibt es?
Seit dem 1.5.2014 müssen ausgestellte Energieausweise für Wohngebäude die Energieeffizienzklassen A+ (beste Klasse) bis H (schlechteste Klasse) enthalten. Zudem gibt die Farbskala Aufschluss über den verbrauch des Gebäudes. Der grüne Bereich kennzeichnet gute Verbrauchswerte und der rote Bereich steht für schlechte Energiewerte.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Wer einen qualifizierten Aussteller sucht, kann sich an die Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern wenden. Die Qualitätsanforderungen an die Aussteller legt die Energieeinsparverordnung fest. berechtigt sind beispielsweise Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Techniker und Handwerker, die zusätzlich eine erfolgreiche Fortbildung im berech des "Energiesparendes Bauens" abgelegt haben.
Eine Suche nach Effizienzhaus-Experten finden Sie hier:
https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten/
Experten für Vor-Ort-Beratung (BAFA) und KfW-Effizienzhäuser finden Sie hier:
https://www.energie-effizienz-experten.de/energieeffizienz-experten-fuer-foerderprogramme-des-bundes/
Welche Fördeprogramme gibt es für Neubauten und Bestandsimmobilien?
Unsre Immobilienfinanzierungsexperten beraten Sie gerne bei Fragen zu allen Förderprogrammen.
Welche Neuregelungen gibt es?
Seit dem 1.5.2014: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt in Kraft. Neu ausgestellte Energieausweise müssen eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala der Effizienzklasse reicht von "A+" (energetisch sehr gut) bis "H" (energetisch sehr schlecht). Auch bei Immobilienanzeigen müssen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes ausgewiesen werden und bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis vorgelegt werden. Zudem muss in Nichtwohngebäuden (Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäude mit Publikumsdrang und einer Größe über 500 m²) der Energieausweis ausgehängt werden.
Seit dem 1.5.2015: Den Energieausweis zu zeigen ist Pflicht. D.h., dass möglichen Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und bei Vermietung oder Verkauf ausgehändigt werden muss. Wenn sich Vermieter und Verkäufer nicht an die Vorgaben halten, müssen sie mit einer Bußgeldstrafe bis zu 15 TEUR rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014.
Seit dem 1.1.2016: Für Neubauten gelten strengere energetische Anforderungen. Der Energieverbrauch soll um ein weiters viertel (Der Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25% gesenkt) sinken und der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle) soll um durchschnittlich 20% sinken. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, dass der Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20% gesenkt wird und bis 2050 alle Häuser klimaneutral (Energiebedarf soll auch erneuerbaren Energien gedeckt werden) sein sollen.
Was kommt: Mit der EnEV 2017 wird der Niedrigstenergie-Standard eingeführt, der spätestens ab 2021 gelten soll.
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